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Sie planen den Bau eines Zauns auf Ihrem Grundstück in Niedersachsen? Sie müssen sich über die geltenden Gesetze informieren, die insbesondere die Höhe des Zauns regeln, den Sie errichten können. Informieren Sie sich über die in Ihrem Land geltenden Vorschriften und halten Sie diese ein. So vermeiden Sie unnötige Konflikte mit Ihren Nachbarn.
Wie hoch darf ein Zaun in Niedersachsen sein?
Die maximal zulässige Zaunhöhe in Niedersachsen beträgt 1,20 m. Die gleichen Regeln gelten auch in anderen Bundesländern, genauer gesagt in:
- Nordrhein-Westfalen,
- Hessen,
- Bayern,
- Thüringen,
- Rheinland-Pfalz.
In Regionen wie dem Saarland und Schleswig-Holstein kann der Zaun, der das Grundstück von den Nachbargrundstücken trennt, auch 1,20 m betragen. In Berlin und Brandenburg hingegen können die Zäune etwas höher sein, da die zulässige Höhe 1,25 m beträgt.
Es ist wichtig zu wissen, dass für das Aussehen von Zäunen nicht nur die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes, sondern auch die der einzelnen Gemeinden des Bundeslandes gelten. Die Rechtsvorschriften werden in erster Linie auf der Grundlage von Leitlinien erstellt, die festlegen, ob die Höhe des Zauns in das Ortsbild passt. In vielen Regionen ist das einheitliche Erscheinungsbild aller Immobilien entscheidend. Sehr oft wird bei den Höhenanforderungen für Zäune auch der historische Charakter der Siedlung berücksichtigt.
Die Gesetzgebung berücksichtigt auch den Komfort der Nachbarn, die in den an das Grundstück, auf dem sich der Zaun befindet, angrenzenden Grundstücken wohnen. Er darf nicht zu hoch sein, da sie sonst die normale Funktion beeinträchtigt. Er schränkt auch die Sicht und den Zugang zum Sonnenlicht ein. Aus diesem Grund ist die Einhaltung der festgelegten Regeln von entscheidender Bedeutung.
Wie groß ist der Mindestabstand zwischen dem Zaun und dem Grundstück des Nachbarn?
Bei Grenzzäunen, die benachbarte Grundstücke trennen, beträgt der Mindestabstand zur Grenze 50 cm. Er kann anders sein, wenn die örtlichen Vorschriften dies vorsehen, aber er ist in den meisten Gebieten Deutschlands gleich. Es ist auch wichtig, daran zu denken, dass dieser Grundsatz auch für den öffentlichen Straßenverkehr gilt. Liegt das Grundstück direkt daneben, muss auch ein angemessener Abstand zu ihm eingehalten werden. Denn in einem solchen Fall wird es wie ein Nachbargrundstück behandelt. Entscheiden Sie sich für Zäune aus Polen von AluMalMet Zäune, einem Unternehmen, das sich auf die Installation von Zäunen in Deutschland spezialisiert hat und sich mit der aktuellen Gesetzgebung bestens auskennt.
Gibt es in Niedersachsen eine Verpflichtung, auf Wunsch des Nachbarn einen Zaun zu errichten?
Niedersachsen ist eines der Bundesländer, in denen die Pflicht besteht, einen Zaun zu errichten, wenn ein Nachbar dies verlangt. Dies wird durch das Nachbarschaftsrecht geregelt. Demnach hat jeder Eigentümer, wenn bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke aneinander grenzen, das Recht, unter bestimmten Bedingungen die Errichtung eines Zauns zu verlangen.
Bei Grundstücken, die an derselben Straße oder demselben Weg aneinander grenzen, muss die Grenze auf der rechten Seite eingezäunt werden. Das gleiche Prinzip gilt auch für Eckgrundstücke. Wird jedoch ein Gebäude an der Grundstücksgrenze errichtet, ist keine zusätzliche Einfriedung erforderlich.
Brauche ich eine Genehmigung für den Bau eines Zauns auf einem Grundstück in Niedersachsen?
Eine Genehmigung für den Bau eines Zauns ist nur dann erforderlich, wenn die Höhe des Zauns die zulässige Grenze überschreiten oder der Zaun näher an die Grenze des Nachbargrundstücks heranrücken soll. Es ist wichtig zu wissen, dass in Niedersachsen, aber auch in Berlin und Brandenburg, der Grundstückseigentümer die Kosten für die Einfriedung der rechten Seite seines Grundstücks selbst tragen muss. In den meisten anderen Bundesländern werden diese Ausgaben gleichmäßig auf die Nachbarn verteilt.
Bevor Sie mit dem Bau eines Zauns auf Ihrem Grundstück beginnen, sollten Sie sich darüber informieren, welche Gesetze in Ihrem Wohngebiet gelten. Sie müssen auch Ihren Nachbarn informieren. Dies geschieht am besten schriftlich, 2-4 Wochen vor Baubeginn. So wird sichergestellt, dass alles rechtmäßig abläuft und Ihr Zaun nicht angefochten wird.
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